Klimaschutz wird nicht Staatsziel in bayerischer Verfassung

26. Februar 2019

Klimaschutz wird nicht Staatsziel in bayerischer Verfassung

Der Gesetzentwurf von CSU und Freien Wählern sah vor, “das Schutzgut Klima” in Artikel 141 der Verfassung aufzunehmen.

“… Der schwarz-orangen Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern ist es nicht gelungen, die dafür nötige Zwei-Drittel-Mehrheit zu organisieren. Grüne und SPD haben sich mit 57 Abgeordneten enthalten. Mit “Nein” votierten 22 Abgeordnete der AfD. Damit ist die Verfassungsänderung gescheitert. (…)
Umweltminister Glauber enttäuscht: “Vertane Chance”
Alexander Hold machte für die Freien Wähler klar, dass es kein Urheberrecht der Parteien auf den Klimaschutz gebe. Das Ziel gebe die Richtung vor, nicht die einzelnen Schritte. Deshalb sei es richtig, erst den Verfassungszusatz zu verabschieden, und dann ein konkretes Klimaschutzgesetz. FW-Umweltminister Thorsten Glauber sprach von einer “vertanen Chance”. Wenn sich SPD und Grüne so bei den Kommunalwahlen bessere Chancen ausrechneten, dann werde man sie stellen. …”