Härtefallfond für “Strabs-Opfer

29. Mai 2019

Härtefallfond für "Strabs-Opfer

Hauseigentümer, die für den Straßenausbau zahlen mussten, können nun Erstattung beantragen

Vom ersten Juli an können Hauseigentümer, die in den vergangenen Jahren für die Erneuerung ihrer Straße zahlen mussten, eine Rückerstattung beantragen. Insgesamt 50 Millionen Euro umfasst der Härtefallfonds, den die Staatsregierung für sogenannte “Strabs-Opfer” eingerichtet hat – also für Hauseigentümer, die von ihren Kommunen dazu verpflichtet wurden, einen Beitrag zum Straßenausbau zu leisten.