Susann Enders, Mdl zum heute verabschiedeten Bayerischen Infektionsschutzgesetz

25. März 2020

Susann Enders, Mdl zum heute verabschiedeten Bayerischen Infektionsschutzgesetz

Susann Enders, Mdl, Gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion Freie Wähler. Foto © Franz Dilger

Viele Berufsgruppen haben einen unschätzbaren Wert!

Die aktuelle Lage bleibt wegen des Coronavirus angespannt. Die Liste von UNVERZICHTBAREN Arbeiterinnen und Arbeitern ist jetzt lang. Sie betrifft Reinigungskräfte, Kinderpfleger, Erzieherinnen, Postboten, Mitarbeiter in infrastrukturellen Bereichen, Metzger, Bäcker, Verkaufspersonal, natürlich Krankenhaus- und Pflegepersonal bis hin zum Bestatter und vielen weiteren.

„Schade, dass es eine derartige Krise bedarf, damit die Gesellschaft den Wert dieser Menschen erkennen und schätzen lernt“, sagt Susann Enders, selbst jahrzehntelang OP-Schwester in einer Unfallklinik.
„DANKE, dass IHR jetzt für UNS da seid!
Die Forderungen im heute verabschiedeten Bayerischen Infektionsschutzgesetz zeigen uns ebenso, dass eine Politik der Einschrumpfung der Krankenhauslandschaft ein Ende haben muss. Das fordern wir Freien Wähler schon seit Jahren und hoffen jetzt auf gesunde Verhandlungsgrundlagen für den Erhalt der kleinen Krankenhäuser auf dem Land zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung nicht nur in Krisenzeiten.“

Der Bayerische Landtag hat heute mit der Zustimmung aller Fraktionen ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen. Alle sechs Fraktionen stimmten dem in Rekordzeit erarbeiteten Gesetz zu. Es gehe um Leben und Tod, deshalb ziehe man nun an einem Strang, betonten Redner aller Fraktionen. Damit bekommt die Staatsregierung Im Kampf gegen das Coronavirus weitreichende Befugnisse. Sie kann nun einen Gesundheitsnotstand ausrufen und damit nicht nur leichter auf medizinisches Material zugreifen, sondern auch direkt über medizinisches und pflegerisches Personal verfügen. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Behörden etwa von Feuerwehren die Herausgabe von Mitgliederadressen verlangen können und von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns die Adressen von aktiven Ärzten und Ärzten im Ruhestand. Ziel ist, in Notsituationen zusätzlichen Personalbedarf decken zu können. Und wenn es hart auf hart kommt, können die Behörden sogar von jeder geeigneten Person die Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen verlangen, wenn das zur Bewältigung des Gesundheitsnotstands erforderlich ist.